Das Rechtliche zu Deinem Wohnmobiluralub

ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN
 EMIL'S WOHNMOBILE

1.Vertragabschluss
Vertragsparteien dieses Mietvertrages sind die umseitig genannten Mieter und Vermieter.
Die EMIL's Betriebs OHG ist dabei der Vermieter und wird im folgenden
Vermieter genannt.

2. Im Mietpreis enthaltene Leistungen
a.) Haftpflichtversicherung als Selbstfahrervermietfahrzeug
b.) Voll-/ Teilkaskoversicherung mit 1.000,– EUR Selbstbeteiligung pro Schadensfall inklusive Ölverbrauch und Verschleißreparaturen
c.) Falls ein Wohnmobil aufgrund Unfallschadens oder sonstiger Schäden nicht zur Vermietung  bereitgestellt werden kann, stellt der Vermieter bei Verfügbarkeit ein mindestens gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Weitergehende Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter aufgrund des Ausfalles des Wohnmobiles sind ausgeschlossen.

In der Servicepauschale enthaltene Leistungen:
a.) Unterlegkeile,1 Kabeltrommel,1 Adapterkabel,1 Schlauchtrommel, Campinggeschirr, Campingmöbel (1Tisch, 4 Stühle), 1 Spülschüssel, 1Gießkanne
b.) Übergabe mit Einweisung und Rücknahme
c.) Erstausstattung mit Chemikalien und Toilettenpapier für Campingtoilette und 1x 11kg Gasflasche

3. Reservierung und Rücktritt
Fahrzeugreservierungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters verbindlich
und gelten jeweils für die gebuchte Fahrzeugklasse. Nach Bestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtmietpreises  zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die Bestätigung gebunden. Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, so sind folgende Schadensersatzbeträge zu zahlen:
Bei Rücktritt
  • bis 50 Tage vor Mietbeginn 30 % des Gesamtmietpreises
  • 49 bis 15 Tage vor Mietbeginn 60 % des Gesamtmietpreises
  • 14 Tage und weniger Tage vor Mietbeginn 90 % des Gesamtmietpreises
Eine Nichtabnahme des Fahrzeugs gilt als Rücktritt.
Es bleibt beiden Parteien überlassen, einen höheren, oder niedrigeren Schadensersatz
nachzuweisen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend angeraten.
Bei Umbuchungen wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 75,00 € fällig.
Bei einem Mietzeitraum ab 8 Tagen wird ein Miettag für Übergabe und Rückgabe erstattet.

4. Zahlung
Mit dem Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtmietpreises an den Vermieter zu leisten.
Spätestens vier Wochen vor Reiseantritt ist der Restbetrag zur treuhänderischen Aufbewahrung an den Vermieter zu zahlen.

5. Kaution
Der Mieter hinterlegt bei der Fahrzeugübergabe eine Kaution in Höhe von 1.000,00 EUR bargeldlos beim Vermieter, die er bei einwandfreier Rückgabe des Fahrzeuges zurückerhält.
Die Kaution wird dem Mieter innerhalb von 7 Werktagen bargeldlos erstattet.
Ansonsten wird die Kaution bis zur Abrechnung des vom Mieter zu verantwortenden Schadens einbehalten.

6. Fahrzeugübergabe und -rücknahme
Uhrzeit und Ort der Übergabe und Rückgabe wird mit dem Vermieter abgestimmt und schriftlich im Mietvertrag festgehalten. Soweit nicht anders vereinbart, gilt als Übernahme,- und Rückgabeort Rückgabeort EMIL’s Waschland, Massiefen 5 in 51399 Burscheid.
Kann das Fahrzeug nicht rechtzeitig zum vereinbarten Termin zurückgegeben werden, so ist der Vermieter hiervon umgehend zu unterrichten.
Der Mieter haftet für den sich aus der Verspätung eventuell ergebenden Schaden.
Pro angefangenen Tag Verspätung wird zudem eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Tagesmietpreises berechnet.
Das Fahrzeug ist besenrein, mit entleerter Toilette und in einwandfreiem Zustand sowie mit vollständig gefülltem Kraftstofftank zurückzugeben.
Wird die Toilette nicht entleert zurückgegeben, fallen für den Mieter Reinigungs,- und Toilettenentleerungskosten von 150,00€ an.
Bei Übergabe und Rücknahme des Fahrzeuges wird vom Mieter und Vermieter gemeinsam ein Übergabeprotokoll ausgefüllt, auf dem der Fahrzeugzustand festgehalten wird.
Der Mieter ist verpflichtet, Schäden und Wertminderungen des Fahrzeuges dem Vermieter bei Rückgabe unverzüglich mitzuteilen.
Vor Übergabe ist der Mieter verpflichtet, eine Nutzungs-Einführung durch ein Herstellermedium zur Kenntnis zu nehmen und wird anschließend in die Bedienung des Fahrzeuges eingewiesen.
Alle Wohnmobile sind Nichtraucherfahrzeuge.
Bei Mitnahme von Haustieren wird eine Reinigungspauschale von einmalig 50,00€ erhoben.

7. Berechtigte Fahrer
Das Mindestalter des Mieters bzw. des berechtigten Fahrers muss 21 Jahre betragen. Er muss
seit mindestens einem Jahr im Besitz einer entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis für das angemietete Fahrzeug sein. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden, sofern Letztere die Bedingungen des Mietvertrages
erfüllen. Der Mieter trägt hierfür die Verantwortung.

8. Sorgfaltspflichten des Mieters
Der Mieter hat bei jedem Tanken den  Reifendruck sowie den Wasser,- Ölstand zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzufüllen.
Die Ölquittungen sind aufzubewahren und werden vom Vermieter nach der Reise erstattet.
Der Mieter hat angesichts der ungewohnten Fahrzeugmaße besondere Vorsicht walten zu
lassen.
Insbesondere muss er sich beim Zurücksetzen des Wohnmobils von einer Hilfsperson einweisen lassen und sorgfältig auf die Durchfahrtshöhe achten. Hierzu sind im Wohnmobil Aufkleber mit der maximalen Durchfahrtshöhe und Gesamtlänge, sowie des Gewichts des Wohnmobils angebracht.
Der Mieter ist verpflichtet, einen eventuellen Schaden gegenüber dem Vermieter so gering wie
möglich zu halten bzw. hat alles zu tun, damit ein solcher Schaden nicht entsteht.
Der Mieter ist dazu verpflichtet, den Haupt und Ersatzschlüssel, sowie die
Zulassungsbescheinigung Teil I immer mit sich zu führen und nicht im Fahrzeug zu lassen.

9. Verbotene Nutzung
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug
  • zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests,
  • zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven odersonstigen gefährlichen Stoffen (ausgenommen das mitgeführte Campinggas),
  • zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind,
  • zur Weitervermietung oder Verleihung,
  • zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten zu verwenden,
  • über die vereinbarte Mietdauer hinaus zu nutzen.

10. Auslandsfahrten
Auslandsfahrten in europäische Länder sind erlaubt, sofern Haftpflicht und Vollkaskoschutz durch
die Fahrzeugversicherung gewährt wird. Außereuropäische Fahrten und Fahrten in Länder, die
nicht im Haftpflicht und Vollkaskoschutz erfasst sind, bedürfen der schriftlichen Genehmigung des
Vermieters.

11. Reparaturen
Fällt während der Mietdauer das Mietfahrzeug aufgrund eines technischen Defekts/Unfall aus, so
ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug in eine Fachwerkstatt zu bringen und dort eine Prüfung
und Reparatur bis zu einer Dauer von 2 Tagen durchführen zu lassen. Der Mieter hat eine
schriftliche Fehlerdiagnose der Fachwerkstatt einzuholen und dem Vermieter vorzulegen.
Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu
gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Betrag von 150,– EUR, größere Reparaturen nur mit
Einwilligung des Vermieters, in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter
gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet. Steht
eine autorisierte Fachwerkstatt nicht zur Verfügung, so ist der Vermieter zu benachrichtigen. Der Mieter ist verpflichtet, den Aufwand so gering wie möglich zu halten, sowie alles zu unternehmen, um eine
einwandfreie Funktion zu gewährleisten. Versäumt er dies, so ist er gegenüber dem Vermieter für
den Mehraufwand haftbar und kann zudem keinen Regress beim Vermieter für seinen Aufwand
geltend machen, dies gilt auch für den Fall, dass er dem Vermieter keine schriftliche
Fehlerdiagnose vorlegt.

12. Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat bei jedem Unfall, jeder Beschädigung oder Diebstahl des Wohnmobils die Polizei zu verständigen.
Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Außerdem sind bei Unfall,
Beschädigungen oder Diebstahlschaden unverzüglich der Vermieter und die Versicherung zu
benachrichtigen und bei Rückgabe des Fahrzeuges ist eine Schadensmeldung der Versicherung
mit genauer Schadensschilderung und verantwortlichem Fahrer auszufüllen. Für die
Aufwendungen des Vermieters für die Schadenbearbeitung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200,00 € vereinbart, die jedoch nicht fällig wird, wenn den Mieter
kein Verschulden trifft.

13. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Beschädigungen, Zerstörung und Verlust der Mietsache, sofern dem Vermieter
nicht von dritter Seite Ersatz geleistet wird. Für die Schäden am Fahrzeug werden somit bei Voll-/
Teilkaskoschäden während der Mietzeit dem Mieter eine Selbstbeteiligung von 1.000,– EUR pro
Schadensfall in Rechnung gestellt, bei sonstigen Schäden nach Schadenshöhe.
Haftpflichtschäden im Ausland werden als Vollkaskoschäden abgerechnet.
Der Mieter haftet dagegen uneingeschränkt bei Schäden, die durch folgendes entstanden sind:
  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
  • Drogen- und alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit,
  • Missachtung maximaler Durchfahrtshöhen und -breiten,
  • Zurücksetzen des Fahrzeuges ohne Einweisung durch eine Hilfsperson,
  • Fehlen einer ordnungsgemäßen Fahrerlaubnis verursacht werden.
  • Bei fehlender Versicherung - Schadenmeldung, gemäß Ziffer 12 innerhalb von 14
  • Tagen nach Fahrzeugrückgabe
  • Zurücklassen des Haupt- und Zweitschlüssels sowie der Zulassungsbescheinigung Teil I im Fahrzeug

Ebenfalls haftet der Mieter voll, wenn er Unfallflucht begangen hat, oder der Schaden dadurch
entsteht, dass ein nicht berechtigter Fahrer das Fahrzeug benutzt, das Fahrzeug zu verbotenen
Zwecken gebraucht wird oder in sonstiger Weise unsachgemäß behandelt wird. Der Mieter haftet
auch für Schadensnebenkosten, insbesondere Abschleppkosten, Verdienstausfall des Vermieters
während der Reparatur oder Ersatzbeschaffungszeit, sowie für eine etwaige Wertminderung des
Fahrzeuges.
Ebenso haftet der Mieter für weitere Mietausfälle des Vermieters, die sich aus Verstößen gegen
Ziffer 9 der allgemeinen Vermietbedingungen ergeben. Diese berechnen sich je Kalendertag nach
der vor, oder bei Mietbeginn ausgehändigten Mietpreisliste. Bei Vorsätzlicher, oder
Fahrlässiger verspäteter Mietfahrzeugrückgabe kann der Vermieter Schadenersatz in Höhe des
gesamten Mietpreises des nicht durchführbaren Folgemietvertrags geltend machen. Es bleibt beiden Parteien unbenommen einen höheren, oder niedrigeren Schaden nachzuweisen.

14. TankregelungTankregelung voll/voll: Der Vermieter stellt das Wohnmobil bei Übergabe voll getankt zur Verfügung, der Mieter gibt es zum Mietzeitende voll getankt zurück.

15. Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters für Schäden, die durch Verschleiß des Fahrzeuges entstehen, ist auf
die Material- und Montagekosten beschränkt. Ein Ersatz für vertane Urlaubszeit oder ähnliches
entfällt, ebenso wie eine Haftung für Mangelfolgeschäden. Ein Schadensersatz ist darüber hinaus
für solche Verschleißschäden, insbesondere Reifenschäden, ausgeschlossen, die der Mieter durch
unsachgemäße Behandlung verursacht hat.

16. Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges
Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht für ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus diesem Mietvertrag. Für den Fall, dass der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien, die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten, die aufgrund dieses Mietvertrages bzw. Mietverhältnisses entstehen könnten. Zuständig soll dabei das Gericht sein, bei dem der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, sofern nicht das Amtsgericht ausschließlich zuständig ist, in dem sich das vermietete Mietobjekt befindet.
Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung.


17. Speicherung und Weitergabe persönlicher Daten
Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine persönlichen Daten
zu Verwaltungszwecken speichert. Der Vermieter darf diese Daten an Dritte nur weitergeben, wenn
  • dies zur Vermietung notwendig ist
  • die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind,
  • das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 2 Stunden nach Ablauf der Mietzeit zurückgegeben wird,
  • Mietforderungen in gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen,
  • vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst oder Wechsel protestiert werden,
  • wenn während der Mietzeit mit dem Fahrzeug Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen wurden.

18. Ergänzende Vereinbarungen
Alle ergänzenden Vereinbarungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt und gelten als solche vereinbart. Die ganze
oder teilweise Unwirksamkeit eines Teiles dieses Vertrages oder eines Teiles einer einzelnen
Bestimmung lässt die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes unberührt. Bei Formfehlern gelten die
beabsichtigten Regelungen sinngemäß. Der Mieter willigt ein, dass der Vermieter im
Ersatzfahrzeugfall seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag auf einen anderen Vermieter
oder ein anderes Fahrzeug überträgt. Er wird in solchen Fällen vorab, möglichst schriftlich, informiert.

Gültig ab 01.02.2022